Aufgrund einer Änderung des NÖ. Landesbürgerevidenzgesetzes wurden auch in unserer Gemeinde die Zweitwohnsitzer verständigt und ihnen das Wählerevidenzblatt zugesandt. Der Grund dafür ist die Feststellung eines ordentlichen Wohnsitzes. Dieses Formblatt ist entsprechend auszufüllen und an die Gemeinde zu retournieren. Die Rückmeldungen wurden, wie im Gesetz vorgesehen, vom Bürgermeister geprüft und entsprechend bewertet. Wenn die Gemeinde keine Rückmeldung erhalten hat, wurde die betroffene Person nochmals mit demselben Schreiben und dem Formblatt verständigt. Wenn nach der zweiten Verständigung keine Rückmeldung erfolgte, waren die betroffenen WählerInnen aus der Wählerevidenz auszuscheiden und wurden nachweislich davon verständigt. Wenn nun auf der Homepage der SPÖ Göllersdorf veröffentlicht wird, dass es eventuell eine Streichorgie gegeben hat und die Entscheidungen in Frage gestellt werden, so weisen wir diese geäußerten Vermutungen auf das Äußerste zurück! Die SPÖ hat keine Ahnung, wie die Richtlinien ausschauen und stellen Aussagen in den Raum, die jeder Tatsache entbehren. Dabei hätte man nur bei den zuständigen Stellen nachfragen müssen, doch das will man scheinbar nicht – erstens weil dies Arbeit bedeuten würde und zweitens kann man damit nicht in den Medien für Schlagzeilen sorgen!Bürgermeister Josef Reinwein führte die Aufgaben entsprechend den gesetzlichen Vorgaben durch. Zu Ihrer Information möchten wir Ihnen noch mitteilen, dass jeder aus der Wählerevidenz gestrichene Zweitwohnsitzer auch ein entsprechendes Rechtsmittel zur Wiederaufnahme in die Wählerevidenz ergreifen kann.
Überprüfung der Wählerevidenzen
auf SPÖ- Homepage publiziert: Streichorgie in Göllerdorf?
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